Garantie

Garantie 2 Jahre – oder mehr!

Auf alle unsere Elektroroller gibt es standardmässig zwei Jahre Garantie. Und zwar auf das ganze Fahrzeug inklusive Batterie.

Das ist uns aber nicht gut genug: Für alle neu gekauften Ecooter und Silence-Elektroroller bieten wir optionale Garantieverlängerungen an.

Gegen einen Aufpreis verlängert sich die Garantielaufzeit auf bis zu vier Jahre (mit einem Selbstbehalt von 150.– pro Garantiefall im 3. und 4. Jahr).

Garantiebedingungen

Die Garantie deckt alle Reparaturkosten aufgrund von Schäden durch Herstellungs- oder Montagefehler von Teilen, als auch den Austausch der beschädigten Teile durch Originalteile sowie die notwendige Arbeitstätigkeit zur Demontage und Montage. Der Zeitraum der Garantieverlängerung für das Fahrzeug beträgt 12 oder 24 Monate. Der Garantie-Service wird von den offiziellen Schweizer Vertragshändlern von ETRIX geleistet.

VON DER GARANTIE AUSGENOMMEN SIND:

  • Fahrzeuge, die während der ersten 24 Monate und der darauffolgenden 12 / 24 Monate nicht vollständig den in der Betriebsanleitung festgelegten Wartungsplan eingehalten haben, ausgeführt durch einen ETRIX Vertragspartner.
  • Fahrzeuge, deren Daten geändert wurden oder Fahrzeuge, die beschlagnahmt wurden oder die aus irgendeinem Grund, einschließlich Unfall, Diebstahl, Feuer, ganz oder teilweise zerstört wurden.
  • Fahrzeuge, die in irgendeiner Weise verändert wurden und Fahrzeuge, die in Wettbewerben und/oder Wettkämpfen eingesetzt wurden/werden.
  • Schäden, die durch die Verwendung von Nicht-Originalteilen und -zubehör entstehen.
  • Schäden, die durch nicht von ETRIX genehmigte Modifikationen (Elektronik, Motor, Fahrwerk, Akkupack) entstehen.
  • Durch Witterungseinflüsse entstandene Schäden (natürliche Verfärbungen an Oberflächen, Lackteilen, Chromoberflächen, losen Klebern und andere Abnutzungen).
  • Schäden, die durch unsachgemässe Lagerung oder unsachgemässen Transport entstanden sind.
  • Schäden, die durch einen Unfall oder ein äusseres Ereignis entstanden sind.
  • Verbrauchsmaterialien und Komponenten die Verschleiss oder Abnutzung unterliegen, d. h. Bremsbeläge und –scheiben, Dichtungen, Reifen, Lampen, Sattel, Schläuche und andere Gummiteile, Antriebsriemen und –kette, etc. (Es wird darauf hingewiesen, dass diese Aufzählung nicht vollständig ist, sondern nur als Beispiel dient).
  • Schäden, die durch Defekte, Kurzschluss, Überhitzung, Kollision, Diebstahl oder Abänderung entstehen.
  • Zusätzliche Kosten: Kommunikations-, Transport-, Verpflegungs- und sonstige Kosten aufgrund des Ausfalls des Fahrzeugs, Entschädigung für Zeitverlust, Geschäftsausfall oder Mietfahrzeugkosten für den Ersatz des Fahrzeugs während der Reparaturdauer.

RECHT AUF ÜBERPRÜFUNG

Im Falle einer Reklamation im Rahmen der Zusatzgarantie behält sich ETRIX das Recht vor, das Fahrzeug zu untersuchen und die Schäden einem Experten vorzulegen.

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