Zahlungsinformationen und Preise

Sie haben die folgenden Zahlungsmöglichkeiten:

  • Vorauszahlung mit Einzahlungsschein
  • Vorauszahlung per E-Banking (ohne Einzahlungsschein)
  • PayPal
  • TWINT
  • Visa
  • MasterCard

Preise und Zahlungsbedingungen
Für die Preise verweist die ETRIX AG auf die letzte gültige Preisliste. Allfällige inzwischen erfolgte Preisänderungen bleiben vorbehalten
Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises inklusive allfälliger Verzugszinsen und Kosten bleibt der Vertragsgegenstand mit allen Bestandteilen und Zubehör Eigentum der ETRIX AG. Der Besteller ermächtigt die ETRIX AG ausdrücklich, den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im zuständigen Eigentumstorgehaltsregister einzutragen. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts darf der Besteller den Ver- tragsgegenstand weder veräussern, noch verpfänden oder ausleihen. Bei einer allfälligen Pfändung, Retention, Verarrestierung oder Be- schlagnahmung etc. des Vertragsgegenstandes hat der Besteller auf den Eigentumsvorbehalt der ETRIX AG hinzuweisen und die ETRIX AG von solchen Verfügungsbeschränkungen unverzüglich zu benachrichtigen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, während der Dauer des Bestehens eines Eigentumsvorbehalts der ETRIX AG einen Sitz- oder Wohnsitzwechsel mindestens 14 Tage im Voraus bekannt zu geben.
8.2. Die vertraglich vereinbarte Entschädigung (Kaufpreis, Werklohn, Auftragshonorar etc.) beruht auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlus- ses gültigen Konditionen. Für den Fall, dass vor der Auslieferung des Vertragsgegenstandes eine Änderung in den Konditionen Dritter eintritt
(Erhöhung von Listenpreisen, Rohstoffpreisen und dgl.), die auch für den Vertragsgegenstand gelten, behält sich ETRIX AG eine Anpassung der vereinbarten Entschädigung vor. Die ETRIX AG behält sich ausserdem Preisanpassungen wegen Änderungen konstruktiver oder anderer Art
vor, welche auf neue gesetzliche Vorschriften oder behördliche Auflagen zurückzuführen sind.

Die vereinbarte Entschädigung versteht sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, rein netto (ohne Verpackung,
Versandkosten, vorgezogene Entsorgungsgebühr und dgl.) sowie ohne Skonto oder sonstigen Nachlass. Sämtliche Nebenkosten sind zusätzlich geschuldet. Der Preis ist vom Besteller unter Ausschluss jeglicher Gegenansprüche sowie Zurückbehaltungs- oder Verrechnungseinreden gemäss dem vertraglichen oder mit der Rechnung mitgeteilten Zahlungstermin zu begleichen. An- und Vorauszahlungen werden nicht verzinst.
8.3. Der Zahlungsverzug des Bestellers tritt mit Ablauf der vereinbarten oder auf der Rechnung angefĂĽhrten Zahlungsfrist ohne Mahnung ein. Bei Zahlungsverzug hat der Vertragspartner Verzugszinsen in der Höhe von 10 % des Rechnungswertes sowie eine jeweilige Bearbeitungsge- bĂĽhr von Fr. 50.– zu entrichten. Bei Zahlungsverzug oder Verzug des Bestellers in der ErfĂĽllung seiner Vertragspflichten oder anderer vertrag- licher Obliegenheiten stehen der ETRIX AG die gesetzlichen Rechtsbe- helfe gemäss Art. 97 ff. OR zu. Der Besteller hat sich jeden Verzug als Verschulden anrechnen zu lassen. Falls sich der Besteller mit der ErfĂĽl- lung seiner vertraglichen Obliegenheiten bereits vor der Ăśbergabe des Vertragsgegenstandes in Verzug befindet, so ist er im Falle des RĂĽck- tritts der ETRIX AG vom Vertrag verpflichtet, eine Entschädigung von 20 % der vereinbarten Entschädigung zu bezahlen, ohne dass die ETRIX AG den Nachweis eines Schadens zu erbringen hat
(Konventionalstrafe). Die ETRIX AG ist berechtigt, vom Vertragspartner eine höhere Entschä- digung zu verlangen, sofern sie einen höheren Schaden nachweisen kann. In jedem Fall behält sich die ETRIX AG vor, neben den Entschädi- gungszahlungen die Erfüllung des Vertrages zu
verlangen. Bei Vertrags- RĂĽcktritt der ETRIX AG nach Ăśbergabe des Vertragsgegenstandes er- lischt sofort jegliches Gebrauch- und Nutzungsrecht des Bestellers. Er ist diesfalls verpflichtet, den Vertragsgegenstand sofort bereitzuhalten.
Sämtliche in Zusammenhang mit der Rückschaffung entstehenden Auslagen und Aufwendungen inkl. allfällige Reparaturkosten für Beschädigungen und dgl. gehen zulasten des Bestellers. Dem Besteller steht keinerlei Retentionsrecht zu.

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