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Neue Regeln für E-Roller & E-Trottis ab dem 1. Juli 2025

Ab dem 1. Juli 2025 gelten in der Schweiz neue Vorschriften für sogenannte «Leicht-Motorfahrräder». Neu darfst du mit deinem Elektroroller (Ecooter M1 oder E2 urban.) bis zu 25 km/h schnell fahren – und mit zwei Sitzplätzen sogar zu zweit unterwegs sein. Wichtig: E-Trottis sind davon ausgenommen.

Mehr Tempo für E-Roller – aber nicht für E-Trottis

E-Roller (also elektrische Zweiräder mit Sitz, die aussehen wie ein Töffli oder einen Roller) dürfen neu bis 25 km/h schnell fahren – bisher waren es nur 20 km/h. Das bringt sie auf das gleiche Level wie langsame E-Bikes.
Wer allerdings ein E-Trotti oder E-Scooter ohne Sitz fährt, muss sich weiterhin an die alten Regeln halten: Stehend fahren, allein, max. 20 km/h. Auch wenn viele sich wünschen, dass man zu zweit fahren dürfte – das bleibt verboten.

Ecooter M1 Elektroroller Schweiz

Neu: Gemeinsam fahren erlaubt

Ein grosser Fortschritt für E-Roller-Fans: Wenn dein Fahrzeug über zwei Sitzplätze verfügt, darfst du ab dem 1. Juli 2025 eine zweite Person mitnehmen. Bedingung: Du bist mindestens 16 Jahre alt. Für jüngere Fahrer (ab 14 Jahren mit Führerausweis Kat. M) gilt weiterhin: allein fahren.

Bei Fahrzeugen mit Kindersitzplätzen – zum Beispiel bei Lastenrädern – dürfen sogar bis zu vier Kinder mitgenommen werden, sofern die Plätze entsprechend geschützt sind.

E-Trotti Stadt
Leute die E-Trotti fahren


Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Die Neuregelung betrifft Fahrzeuge der Kategorie «Leicht-Motorfahrräder», also:

  • E-Roller mit max. 500 Watt Leistung
  • E-Bikes und Lastenräder mit Tretunterstützung
  • Fahrzeuge bis max. 250 kg Gesamtgewicht
  • Geschwindigkeit: neu bis 25 km/h

Wichtig: Die Radwegpflicht bleibt bestehen, wenn einer signalisiert ist – genauso wie beim Fahrrad. Das bedeutet: Du darfst mit deinem E-Roller oder E-Bike auf Velowege, sofern vorhanden.

E Trotti in der Natur

Was ändert sich für Etrix-Kundinnen und -Kunden?

Für unserer Modelle bei ETRIX, deinem Spezialisten für Elektroroller in der Schweiz, bedeutet das mehr Freiheit und mehr Fahrspass:

  • 25 km/h statt 20 km/h – angenehmer im Stadtverkehr
  • Zweisitzige Roller wie der Ecooter E2 Urban sind jetzt wirklich für zwei Personen nutzbar
  • Keine Helmpflicht, aber wir empfehlen weiterhin dringend, einen Helm zu tragen
  • Kein Führerausweis nötig ab 16 Jahren – oder ab 14 mit Kategorie M

Für unsere beliebten E-Trottis VMAX bleibt leider alles wie gehabt: nur für eine Person, max. 20 km/h.

Ecooter M1 Urban Et3

Fazit: Volle Power, null Emissionen

Die Schweiz bleibt bei ihrer liberalen Gesetzgebung – setzt aber wichtige und sinnvolle Anpassungen um. E-Roller mit Sitz werden endlich als das anerkannt, was sie sind: eine echte, praktische Alternative für den urbanen Verkehr. E-Trottis bleiben etwas eingeschränkter – dafür unkompliziert in der Handhabung.

E-Roller und E-Trottis im ETRIX Shop

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